Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema CE-Zeichen
Das oft verwendete Kürzel CE stammt von der Bezeichnung "Communautes Européennes", auf Deutsch: "Europäische Gemeinschaften". Die CE-Kennzeichnung zeigt die Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an.Das CE-Zeichen darf ein Produkt nur dann tragen, wenn es die Bedingungen der jeweiligen EU-Richtlinien erfüllt.
Für folgende Produktgruppen ist das CE-Zeichen anzuwenden: Bauprodukte, einfache Druckbehälter, elektrische Geräte, elektromagnetische Verträglichkeit, Gasverbrauchseinrichtungen, Maschinen, implantierbare medizinische Geräte, Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstungen, Spielzeug, Telekommunikationsendgeräte, nichtselbsttätige Waagen und Warmwasserheizkessel.
Häufige stellt sich die Frage, ob der Hersteller, Lizenznehmer oder Importeur das CE-Zeichen selbst anbringen darf oder ob es hierfür zuständige Stellen gibt und welche Voraussetzungen dabei eingehalten werden müssen.
Rechtlich problematisch ist in vielen Fällen auch, ob ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht mit Bußgeld und Strafen belegt ist, insbesondere in Fällen, in denen die Richtlinien nicht eingehalten wurden.
Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline können diese Fragen in vielen Fällen direkt in der telefonischen Beratung beantworten.
Stand: 31.05.2010