Ausfuhr ist die Verbringung eines Wertes oder Gegenstandes über eine nationale Grenze. Bei der rechtlichen Beurteilung der Ausfuhr wird in der Regel zwischen Sachgegenständen, Wertgegenständen, Kulturgut und Währungen unterschieden. Die rechtliche Problematik entwickelt sich nicht nur an dem Kontakt verschiedener nationaler Rechtssysteme, sondern auch an der steuerrechtlichen Behandlung der ein- und auszuführenden Güter.
Im Rahmen der Europäischen Union ist das nationale Recht der Ausfuhr inzwischen durch europäische Gesetze weitgehend umgestaltet, es ist eine gewisse europäische Harmonisierung zu erkennen, die aber noch lange nicht alle Bereiche des betreffenden nationalen Rechts umfasst.
Hier ist jeder Sachverhalt individuell unterschiedlich. Viele Fragen zum Thema "Ausfuhr" lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten, bei komplexeren Fällen können Ihnen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung gegeben werden. Stand: 26.10.2011