Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Unternehmensgründung
Bei juristischen Fragen zum Thema Unternehmensgründung sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Gesellschaftsrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Info zur Unternehmensgründung
Bei Gründung eines Unternehmens leisten die Mitunternehmer Kapital- oder Sacheinlagen. Soll eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) gegründet werden, müssen die Gründer ein Stammkapital aufbringen. Dieses beträgt bei der GmbH mindestens ? 25.000. Jeder Gesellschafter ist zu einer Mindesteinlage von 500 ? verpflichtet. Diese Mindesteinlage kann durch in die Gesellschaft einzulegendes Kapital oder durch eine Sache mit diesem Wert erbracht werden. Bei Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt das Mindestgrundkapital 50.000 ?. Soll eine Personengesellschaft (GbR, KG, OHG; PartnerG) gegründet werden, erbringen die Gesellschafter ebenfalls ihre Einlagen. Bei der GbR und der Partnerschaftsgesellschaft reicht hingegen die Arbeitsleistung des Gesellschafters als Einlage aus. Die Einlage muss nicht in Form der Kapitaleinlage erbracht werden.