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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umwandlungssteuergesetz

Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) regelt - aufbauend auf dem Umwandlungsgesetz - die steuerlichen Folgen der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft sowie die steuerrechtlichen Folgen der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft entweder durch Formwechsel oder durch Verschmelzung.Es regelt auch andere steuerrechtliche Folgen des Umwandlungsgesetzes, z.B. bei Vermögensübertragungen, Ab- und Aufspaltungen etc..

Mit dem "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)" vom 07.12.2006 sind grundlegende Änderungen des bisherigen Umwandlungssteuerrechts normiert worden. Dadurch erstreckt sich der Anwendungsbereich des neuen Umwandlungssteuergesetzes nicht mehr nur auf Umwandlungen im Inland, sondern auch auf das Gebiet der Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Grenzüberschreitende Umwandlungen innerhalb der Mitgliedstaaten der EU und der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums können damit nun auch steuerneutral erfolgen.

Da mit Inkrafttreten des Umwandlungssteuergesetzes 2006 am 13.12.2006 das bisherige Umwandlungssteuergesetz vom 28.10.1994 nicht aufgehoben wurde, existieren in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit zwei verschiedene Umwandlungssteuergesetze. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jedoch angekündigt, das bisherige Umwandlungssteuergesetz vom 28.10.1994 rückwirkend zum 13.12.2006 aufzuheben.

Bei weitergehenden Fragen zum Umwandlungssteuerrecht können Sie gerne die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline kontaktieren.
Stand: 30.09.2011

   
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