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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umfirmierung

Als Umfirmierung wird die Änderung der Firma bezeichnet. Der Begriff der Firma ist rechtlich gesehen nichts anderes als der Name eines Kaufmanns. Einzige Bedingung bei der Namensgebung ist die, dass in der Firmenbezeichnung der Name des Kaufmanns erscheinen muss. Dies gilt jedoch nur bei sog. Einzelkaufleuten. Bei juristischen Personen (GmbH, OHG, KG, AG) kann grundsätzlich jeder Begriff als Firmenbezeichnung verwendet werden. Die Umfirmierung darf allerdings nicht mit dem Wechsel der Gesellschaftsform verwechselt werden.

Für weitergehende Fragen zum Thema ?Umfirmierung? stehen Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 003-558 gern zur Verfügung.
Stand: 10.10.2011

   
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