Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Treuhandkonto
´Bei Treuhandkonten handelt es sich um Konten, auf denen Vermögenswerte gutgeschrieben sind, die wirtschaftlich nicht dem Kontoinhaber zustehen. Dieser führt das Konto zwar im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten. Dies sind häufig auch die sogenannten Anderkonten, die aber nur für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer) eröffnet werden dürfen.
Für das gewöhnliche Treuhandkonto gelten keine besonderen juristischen Regeln wohingegen Guthaben auf Anderkonten im Insolvenzfall nicht in die Vermögensmasse des Treuhänders fallen.
Für weitergehende Fragen zum Thema "Treuhandkonto" stehen Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 009-350 gern zur Verfügung. Stand: 10.10.2011