Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Subunternehmer
Ein Subunternehmer ist ein Nachunternehmer des Hauptunternehmers. Dabei beauftragt der Hauptunternehmer den Subunternehmer mit der Durchführung bestimmter Aufgaben, die eigentlich der Hauptunternehmer durchführen müsste.
In bestimmten Fällen haftet der Hauptunternehmer für den Subunternehmer. Beispielsweise haftet im Baugewerbe der Hauptunternehmer ab einem Auftragsvolumen von 500.000 Euro auch für die Sozialversicherungsabgaben seines Subunternehmers. Das Verschulden des Subunternehmers wird dem Hauptunternehmer in der Regel gemäß § 287 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zugerechnet.
Für weitergehende Fragen zum Thema ?Subunternehmer? stehen Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 008-983 gern zur Verfügung. Stand: 10.10.2011