Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Stimmrecht
Beim Stimmrecht handelt es sich um eine Begrifflichkeit aus dem Gesellschaftsrecht, welche vor allem in dessen Teilgebiet des Aktienrechtes eine große Rolle spielt. Hier wird das Stimmrecht im Regelfall nach Aktiennennbeträgen bzw. bei sogenannten Stückaktien nach deren Zahl ausgeübt, wobei sich die Form der Ausübung nach der Satzung der Gesellschaft richtet. Das Stimmrecht beginnt in der Regel mit der vollständig erbrachten Einlage und kann auch durch eine Bevollmächtigung ausgeübt werden. Für den Fall, dass einem Aktionär mehrere Aktien gehören, kann bei einer nichtbörsennotierten Gesellschaft die Satzung das Stimmrecht durch Festsetzung eines Höchstbetrags oder von Abstufungen beschränken. Die Satzung kann außerdem bestimmen, dass zu den Aktien, die dem Aktionär gehören, auch die Aktien rechnen, die einem anderen für seine Rechnung gehören. Gesetzliche Regelungen zum Stimmrecht generell, sowie zu dessen Ausübung bzw. dessen Ausschluss lassen sich, für das Aktienrecht, den §§ 133 ff. des Aktiengesetzbuches entnehmen.
Für weitergehende Fragen zum Thema ?Stimmrecht? stehen Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 008-983 gern zur Verfügung. Stand: 10.10.2011