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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Stammkapital

Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist deren nominelles Eigenkapital. Bei der Gründung einer GmbH muss das Stammkapital vor der Gründung in Höhe von wenigstens ? 25.000,00 zur Verfügung der Geschäftsführung stehen und dem Registergericht der Nachweis der Einzahlung erbracht werden. Damit das Registergericht die Eintragung vornimmt, sind bei Gründung wenigstens12.500 EUR einzuzahlen. Das Stammkapital setzt sich aus den einzelnen Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen. Gibt es mehrere Gesellschafter kann durch den Gesellschaftervertrag bestimmt werden, wie hoch die Stammeinlage des einzelnen Gesellschafters ist. Die Gesamtsummer der Stammeinlagen muss bei Gründung mindestens ? 25.000,00 betragen, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, höhere Stammeinlagen zu bezahlen. Dies ist auch abhängig von dem Geschäftsbetrieb, den die Gesellschaft unterhält. Das Stammkapital ist neben den anderen Vermögenswerten das Kapital, dass den Gläubigern als Haftungsmasse zur Verfügung steht, da ein Durchgriff auf die beteiligten Gesellschafter nicht möglich ist.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 18.05.2011

   
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