Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rangrücktritt
Durch einen erklärten Rangrücktritt kann eine Kapitalgesellschaft in der Krise vor der Insolvenz bewahrt werden. Durch eine falsche Formulierung dieser Erklärung kann der gewünschte Erfolg jedoch ins Gegenteil umschlagen und zu einem hohen steuerpflichtigen Gewinn bei der Gesellschaft werden. Durch BMF-Schreiben vom 18.08.2004, DStR 2004, 1525f. sind die Anforderungen an die Formulierung einer Rangrücktrittserklärung präzisiert, aber auch erheblich gestiegen.
Um eine rechtssichere Formulierung zu gewährleisten, sollten Sie daher den Rat der Korrespondenzanwälte der Deutschen Anwaltshotline einholen.
Stand: 20.10.2011