Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Personenhandelsgesellschaft
Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Bezeichnung leitet sich daraus her, dass bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund steht, während bei den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen Ausgangspunkt bildet.
Ob zur Erreichung Ihres konkreten Unternehmenszwecks eher die Gründung einer OHG oder einer KG empfehlenswert ist, teilen Ihnen gerne die Korrespondenzanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit.
Stand: 28.09.2011