Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Personengesellschaften
Typisch für Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Die Gesellschafter müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die GmbH & Co. KG.
Welche Rechtsform am ehesten zur Erreichung Ihres konkreten Unternehmenszieles geeignet ist, erläutern Ihnen gerne die Korrespondenzanwälte der Deutschen Anwaltshotline.