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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema OHG

Die oHG, das heißt offene Handelsgesellschaft, ist eine von mehreren Gesellschaftsformen, die es im deutschen Recht gibt. Daneben gibt es z.B. die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die KG (Kommanditgesellschaft), die AG (Aktiengesellschaft), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, um nur einige zu nennen.
Im Gesellschaftsrecht herrscht ein sog. Numerus clausus, das heißt, die Gesellschaftsform ist an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden. Eine oHG etwa ist eine Personenhandelsgesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Bei der oHG haften die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern unbeschränkt und persönlich.

Dies bedeutet, zur Gründung einer oHG, müssen sich mehrere Personen zusammen schließen, mit dem Ziel gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Die nicht auf ein Handelsgewerbe gerichtete Personengesellschaft ist eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Auch deren Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern persönlich und unbeschränkt.
Die oHG ist geregelt in den §§ 105 ff. HGB (Handelsgesetzbuch).

Fragen zur oHG und alle anderen Fragen rund um das HGB beantworten Ihnen unsere Anwälte sofort per Telefon oder schriftlich per E-Mail.
Stand: 15.04.2011

   
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