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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Offene Handelsgesellschaft

Die OHG, die offene Handelsgesellschaft, ist eine von insgesamt sieben wählbaren Gesellschaftsformen. Die OHG ist eine Personenhandelsgesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und deren Gesellschafter gegenüber Gläubigern unbeschränkt persönlich haften. Dies bedeutet, dass zur Gründung einer OHG, sich mehrere natürliche Personen zusammenschließen müssen, mit dem Ziel gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Jede dieser Personen (Gesellschafter) haftet für Schulden oder gegenüber sonstigen Gläubigern mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt und persönlich.
Auch juristische Personen können sich zu einer OHG zusammenschließen.
Die Vorteile einer OHG liegen im Wesentlichen in der recht freien Gestaltungsmöglichkeit des Gesellschaftervertrages, der flexiblen Führungsmöglichkeiten und der im Allgemeinen hohen Kreditwürdigkeit aufgrund der Haftungsregeln. Nachteile sind aber auch wiederum die Haftungsregeln und vor allem die vollen Einzelvertretungsbefugnisse eines jeden Gesellschafters. Bei einer Entscheidung für oder gegen die OHG sind zahlreiche Aspekte, auch steuerliche Fragen zu berücksichtigen. Dieses und welche konkreten Pflichten Ihnen bei der OHG obliegen, was bei der Gründung zu beachten ist, ob die OHG für Sie die geeignete Gesellschaftsform ist, und alle anderen Fragen rund um die OHG beantworten Ihnen unsere Anwälte sofort per Telefon.
Stand: 26.04.2011

   
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