Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema natürliche Person
Das deutsche Recht unterscheidet die Rechtssubjekte als Träger von Rechten und Pflichten in natürliche und juristische Personen. Natürliche Personen sind alle Menschen. Sie sind rechtsfähig ab Vollendung der Geburt (§ 1 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) bis zum Tod. Auch das Ungeborene hat schon einige Rechte, z. B. im Erbrecht, hier wird die Rechtsfähigkeit fingiert.
Im Gegensatz zur natürlichen Person steht die juristische Person. Die ist auch rechtsfähig, tritt jedoch in der Form von Zusammenschlüssen natürlicher Personen oder Vermögensmassen auf.
Zusammenschlüsse natürlicher Personen kennt das Gesetz unter anderem als nicht rechtsfähiger Verein, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Bruchteilsgemeinschaft, oHG, in den rechtlich selbständigen juristischen Personen des Privatrechts (z.B. e. V, GmbH, AG, Stiftung) und des öffentlichen Rechts (Körperschaften wie Universitäten).
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Stand: 26.04.2011