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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema letter of intend

Bei einem letter of intent handelt es sich um eine Absichtserklärung potentieller Vertragsparteien, eine bestimmte vertragliche Vereinbarung schließen zu wollen. Ein Letter of Intent (LOI) wird zumeist dann vereinbart, wenn die potentiellen Vertragsparteien den bisherigen Verhandlungsstand fixieren möchten, ohne sich allerdings bereits vertraglich zu binden. Im Regelfall wird mit rechtlicher Bindungswirkung die Exklusivität der Verhandlungen (keine parallelen Verhandlungen mit anderen Interessenten) und die Vertraulichkeit der Informationen vereinbart.

Regelmäßig werden solche Absichtserklärungen im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf bzw. Verkauf oder einer Beteiligung an einem Unternehmen vereinbart. Bei derartigen Vertragsverhandlungen werden häufig zwischen den Vertragsparteien eine Vielzahl sensibler Informationen, insbesondere über das zu veräußernde Unternehmen ausgetauscht. Die hierbei einem potentiellen Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen können selbstverständlich bei Scheitern der Vertragsverhandlung für den Verkäufer erhebliche Nachteile dadurch bringen, dass sich der potentielle Erwerber Wettbewerbsvorteile durch die Informationen verschafft.

Vor Abschluss eines Letter of Intent ist jedoch dringend anzuraten, juristischen Rat einzuholen. Dies gilt vor allem, weil bei Abschluss einer solchen Absichtserklärung - letter of intend - eine abschließende vertragliche Bindung meist gerade nicht gewollt ist. Es sollte also rechtlich geprüft werden, um etwa ungewollte Erklärungen zu vermeiden. Nur ein Beispiel für einen nachhaltigen Fehler: die Bezeichnung Letter of Intent ist nicht ausreichend, um von einem Fehlen eines Rechtsbindungswillens der Parteien auszugehen!

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 26.10.2011

   
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