Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Körperschaft
Bei einer Körperschaft handelt es sich um eine Organisationsform einer sogenannten juristischen Person. Die Körperschaft ist eine eigene Rechtsperson und als solche von den daran beteiligten Personen oder Gesellschaften und einem etwaigen Wechsel unabhängig. Das deutsche Recht kennt sowohl Körperschaften öffentlichen Rechts als auch des privaten Rechts. Solche des öffentlichen Rechts sind Organisationen, die durch einen Hoheitsakt ihre Rechtspersönlichkeit erhalten. Der Zweck einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft muss öffentlich sein, sie verfügt daher dann auch über hoheitliche Befugnisse. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Körperschaft werden in einer Satzung geregelt. Körperschaften öffentlichen Rechts sind Bund, Länder, Kreise und Gemeinden und Gemeindeverbände. Zu den privatrechtlichen Körperschaften zählen die rechtsfähigen Vereine, die Genossenschaften und die Kapitalgesellschaften (AG und GmbH).
Detaillierte Rechtsauskunft hinsichtlich aller sich um den Begriff Körperschaft ergebenden Fragen erteilen Ihnen gerne unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte. Stand: 02.02.2012