Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kleinbetrieb
Unter einem Kleinbetrieb versteht man im Arbeitsrecht einen nicht betriebsratsfähigen Betrieb. Im Betriebsverfassungsgesetz ist geregelt, dass für einen Betriebsrat eine bestimmte Zahl an Arbeitnehmern wahlberechtigt sein müssen.
Auch im Steuerrecht werden in der sog. Betriebsprüfungsordnung die unterschiedlichen Betriebe in unterschiedliche Größenklassen eingestuft. Denn nach der Größe eines Betriebes richtet sich u.a. die Frage der Häufigkeit von Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung. Die Einordnung in die unterschiedlichen Größenklassen hängt dabei ins besondere von den Kriterien Umsatz und Gewinn ab. Weiter werden unterschiedliche Betriebsarten unterschieden, für die unterschiedliche Grenzen gelten. Ob für Ihre Betriebsart noch ein Kleinbetrieb gegeben ist bzw. welche Grenzwerte in Ihrem Fall gelten, teilen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit. Bitte halten Sie hierzu die letzten Jahresabschlüsse Ihres Betriebes bereit.
Stand: 23.03.2011