Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des Privatrechts. Sie sind als Aktiengesellschaft, GmbH, KgaA, Ltd oder SE bekannt.
Die Kapitalgesellschaft ist auf eine Vielzahl von Gesellschaftern und einen wechselnden Gesellschafterbestand angelegt. Bei der Kapitalgesellschaft ist bei Änderungen im Gesellschafterbestand grundsätzlich nicht die Zustimmung aller anderen Gesellschafter erforderlich. Die Willensbildung erfolgt nach dem Mehrheitsprinzip. Es gibt mindestens zwei Organe, die für die Gesellschaft tätig werden, das sind die Gesellschafterversammlung und ein Leitungsorgan (Geschäftsführer oder Vorstand).
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 02.09.2011