Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kapitaleinlage
Der Begriff der Kapitaleinlage entstammt dem Bereich des sogenannten Gesellschaftsrechts, welches selbst einen bestimmten Teilbereich des Zivilrechts darstellt.
Per Definition versteht man unter "Kapitaleinlage" nichts anderes als die Zuführung von Eigenkapital, durch Gesellschafter an eine Gesellschaft. Eigenkapital bedeutet dabei konkret Kapital, welches aus der Eigenfinanzierung eines Anteilseigners stammt. Sinn und Zweck einer solchen Kapitaleinlage ist die Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft, deren Ausmaß in aller Regel direkt von der Höhe der Kapitaleinlage abhängt.
Mehr oder weniger "Gegenteil" der Kapitaleinlage ist die sogenannte Sacheinlage, womit jedoch grundsätzlich dasselbe Ziel verfolgt wird.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 02.09.2011
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