Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Handelsregistereintrag
In das Handelsregister müsse bestimmte Informationen über Kaufleute bzw. kaufmännische Unternehmen eingetragen werden. Die entsprechenden Anträge müssten notariell beglaubigter Form gestellt werden. Die Eintragung kann neue Rechte begründen oder auch nur erklärenden Charakter haben. So können zum Beispiel Unternehmen durch die Eintragung die Kaufmannseigenschaft erhalten.
Eintragungen in das Handelsregister können auch dann rechtliche Wirkungen haben, wenn sie falsch sind. Solange eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann sie von demjenigen, in dessen Angelegenheiten sie einzutragen war, einem Dritten nicht entgegengesetzt werden, es sei denn, dass sie diesem bekannt war. Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gemacht worden, so muss ein Dritter sie (mit einer Ausnahme) gegen sich gelten lassen. Ähnliches gilt für unrichtig bekannt gemachte einzutragende Tatsachen.
Ihre Fragen zum Handelsregistereintrag können die im Handelsrecht tätigen Anwälte der Deutschen Anwalts Hotline Ihnen telefonisch beantworten. Stand: 26.11.2010