Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Handelsgesetzbuch
Das HGB oder Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 ist ein Gesetz, das besondere Vorschriften für Kaufleute enthält. Das Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) gilt für Kaufleute nur insofern, als das Handelsgesetzbuch keine vorrangigen Regelungen enthält.
Es gliedert sich in Vorschriften zum "Handelsstand" (Kaufleute, Firma, Prokura, Handelsvertreter u.ä.), zur Handelsgesellschaft und stillen Gesellschaft, zu den Handelsbüchern, den Handelsgeschäften einschließlich Speditions- und Frachtgeschäft und den Seehandel.
Während grundsätzlich das Handelsrecht dem Kaufmann mehr Freiheiten gibt, enthält das Handelsgesetzbuch auch einige Sonderregelungen, die schärfer sind als das übliche Zivilrecht, wie die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 BGB. Verstöße gegen die Pflichten des Handelsgesetzbuchs können - z.B. bei Verstößen gegen die Buchführungspflicht- sogar strafbar sein. Die umfassende Kenntnis des Handelsgesetzbuchs ist daher für Kaufleute unbedingt erforderlich. Im Zweifelsfall sollte daher der Rat eine/rs erfahrenen Anwältin/Anwaltes eingeholt werden.