Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Haftungsanteil
Der "Haftungsanteil" bestimmt die Haftung des einzelnen Gesellschafters für etwaige Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Grundsätzlich kommt eine Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bei bestimmten Gesellschaftsformen in Betracht; mithin Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) bzw. GmbH & Co. KG.
Die Gesellschafter der GbR und der OHG haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft selbst mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Bei der Kommanditgesellschaft trifft die Haftung nur den Komplementär. Nur dieser haftet selbst mit seinem gesamten Vermögen. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Kommanditeinlage. Haben sie diese erbracht, ist eine Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft ausgeschlossen. Wenn allerdings die Gesellschaft ihre Tätigkeit vor Eintragung im Handelsregister aufnimmt, so haftet der Kommanditist wie ein Komplementär und zwar bis zur Eintragung im Handelsregister.
Bei der GmbH & Co. KG ist der einzige Vollhafter die GmbH, die ihrerseits zwar voll haftet, aber die dahinter stehenden Gesellschafter schützt, da die Gesellschafter einer GmbH für deren Verbindlichkeiten in der Regel nicht persönlich haften, § 13 Abs. 2 GmbHG.
Nähere konkrete Fragen zur Haftung beantworten Ihnen unsere Anwälte aus dem Gesellschafts- bzw. Zivilrecht. Halten Sie ggf. den Gesellschaftsvertrag bzw. wenn noch in der Ausarbeitung die bereits erstellten Konzeptionen dazu zum Telefonat bereit.
Stand: 31.05.2010
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Haftungsanteil
Finanzielle Probleme eines gemeinnützigen Vereins - In welchem Umfang haftet der ehrenamtliche Vorstand? Frage: Ich bin Vorstand eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins in B. Wir haben eine Immobilie im Besitz mit laufender Finanzierung. Wenn wir den Kredit nicht mehr bedienen könnten und das Hau... Antwort: Sehr geehrter Mandant,grundsätzlich ist tatsächlich ein gewisses Risiko der Vorstandshaftung gegeben, wenn die Darlehensraten für die Immobilie nicht mehr ordnungsgemäß bedien ...⇒ zum vollständigen Fall
Haftung eines Prokuristen bei einer möglichen Insolvenz des Unternehmens Frage: Ich bin seit fast 25 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund der Wirtschaftkrise befindet sich auch unser Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage. Selbst eine drohend... Antwort: Für die Geschäftsführer z.B. einer GmbH bestehen selbstverständlich umfassende Haftungsrisiken. Gerade kurz vor oder in der Insolvenz eines Unternehmens besteht die Gefahr einer persönliche ...⇒ zum vollständigen Fall