Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gründung IchAG
Die Bundesregierung hat sowohl für die Gründung einer Ich-AG als auch für das Überbrückungsgeld den 30.06.2006 als Stichtag festgelegt.
Um in den Genuss der bisherigen Förderung zu gelangen, sollten Sie daher nicht allzu lange warten, anwaltliche Beratung einzuholen. Insbesondere zu den Fragen, ob in Ihrem Fall eher die Beantragung eines Existenzgründungszuschusses bei der Ich-AG-Gründung oder des Überbrückungsgeldes angezeigt ist und welche konkreten Fördermöglichkeiten es in Ihrem konkreten Fall gibt, erläutern Ihnen gerne die Korrespondenzanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 28.09.2011