Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema GmbH Mantel
Von GmbH Mantel spricht man im Zusammenhang mit einer bestimmten Vorgehensweise zur Gründung einer GmbH. Typischerweise erwarb ein Unternehmensgründer, der nicht über das notwendige Stammkapital verfügte, um selbst eine GmbH zu gründen, das sind derzeit 25.000,- EURO einen sog. "Leeren Mantel". Darunter sind Gesellschaften zu verstehen, deren Kapitaleinlage durch ihre Verbindlichkeiten größtenteils aufgebraucht sind. Diese "Mäntel" sind relativ günstig zu haben, jedenfalls liegt der Preis weit unter den Neugründungskosten. Vor diesem "Geschäftsmodell" ist aber seit OLG Düsseldorf (Urteil v. 27.06.2003, 14 U 21/03) eindringlich zu warnen. Denn kommt es zur Insolvenz, muss der Erwerber unter Umständen bis zur Höhe des satzungsmäßigen Stammkapitals nochmals an den Insolvenzverwalter zahlen.
Dem hat sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen und fordert zudem (=Beschluss vom 07.07.2003, Az. BGH II ZB 4/02), dass ein leerer Mantel nur wiederverwendet werden darf, wenn das Stammkapital sofort nochmals eingezahlt wird. Stark vereinfacht ausgedrückt, fordert der BGH die Beachtung der Vorschriften des GmbHG zur Gründung der GmbH.
Bei Fragen zum GmbH Mantel beraten Sie die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne per Telefon oder E-Mail. Halten Sie bitte etwaige Unterlagen bereit. Stand: 15.12.2011