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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema GmbH & Co KG

Bei der GmbH & Co KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft und nicht um eine GmbH. Die Besonderheit einer GmbH & Co KG besteht darin, dass der persönlich haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der Komplementär, durch die GmbH gestellt wird. Dies bedeutet, dass keiner der Gesellschafter der KG mit seinem Privatvermögen haftet, sofern die jeweiligen Gesellschaftereinlagen in voller Höhe bezahlt sind. Der Vorteil einer KG gegenüber einer GmbH besteht u.a. darin, dass sich eine Vielzahl von Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligen können, ohne auf die Führung und den Geschäftsbetrieb der KG Einfluss nehmen zu können.
Oftmals wird irrtümlich angenommen bei einer GmbH & Co KG handle es sich um eine GmbH, dies ist jedoch falsch. Die Geschäfte der GmbH & Co. KG werden durch die GmbH geführt, das heißt durch deren Geschäftsführer.

Neben der GmbH & Co. KG sind auch andere Formen denkbar und kommen in der Praxis vor wie z.B. die AG & Co. KG oder die Stiftung & Co. KG.

Ihre konkreten Fragen zur GmbH & Co. KG beantworten die Gesellschaftsrecht tätigen Anwälte der Deutschen Anwaltshotline direkt am Telefon.
Stand: 05.11.2010

   
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