Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema GmbH-Gesetz
Bei juristischen Fragen zum Thema GmbH-Gesetz sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Gesellschaftsrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Die GmbH ist im bereits Ende des 19. Jahrhunderts in Kraft getretenen GmbH-Gesetz gesetzlich geregelt. Die GmbH wird vielfach auch als "kleine AG" bezeichnet, weil sie mit der AG in vielen Punkten übereinstimmt. Wie die AG hat die GmbH eine Satzung, auf der ihre Ordnung beruht, ohne dass das GmbHG den Begriff verwendet.
Die Satzung, bei der GmbH Gesellschaftsvertrag genannt, bestimmt die Organe der Gesellschaft, sowie deren Kompetenz, und ist zugleich maßgeblich für die Rechtsbeziehungen künftiger Gesellschafter. Die GmbH ist wie die AG Korporation und nicht Gesellschaft im engeren Sinn. Wie die AG ist sie juristische Person, mit der Folge, dass Gläubiger bezüglich ihrer Forderungen nur an die GmbH und nicht an die Gesellschafter herantreten können. Zugleich ist die GmbH auch Kapitalgesellschaft, da sie ein Stammkapital hat, das in der Satzung fixiert wird.
Unterschied zwischen der AG und der GmbH ist zunächst, dass letztere keine Kapitalsammelfunktion hat. Weiter zeigen sich Abweichungen im inneren Aufbau.