Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gewerbeschein
Der Gewerbeschein ist die schriftliche Erlaubnis zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes, wie z.B. ein Bewachungsgewerbe. Der Betrieb ohne eine solche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Entsprechende Regelungen sind in der Gewerbeordnung §§ 29 ff. getroffen. Grundsatz ist aber die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art 12 GG) fließende Erlaubnisfreiheit des Gewerbes, s.a. § 1 GewO.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 13.05.2011