Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gewerbeordnung
Jeder der in Deutschland ein Gewerbe betreibt oder betreiben will unterliegt den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Die Gewerbeordnung (GewO) ist das am 21.06.1869 zur grundsätzlichen Regelung des Rechts der Gewerbe geschaffene Gesetz. In der Gewerbeordnung ist insbesondere geregelt, wer ein Gewerbe betreiben darf und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um das Gewerbe fortführen zu können. Die Gewerbeordnung dient damit in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers, da durch die Gewerbeordnung sichergestellt werden soll, dass sich die Gewerbetreibenden bestimmten Verhaltensvorgaben unterwerfen. Die Gewerbeordnung enthält besondere Vorschriften vor allem für das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe, den Marktverkehr sowie die gewerblichen Arbeiter.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 13.05.2011
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