Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gewerbebetrieb
Der Begriff des Gewerbebetriebs wird gesetzlich definiert in § 15 Einkommensteuergesetz. Demnach ist eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht Gewinn zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs, noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Gewerbebetrieb in diesem Sinne wird auch angenommen, wenn die Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. Für bestimmte Gesellschaftsformen gibt es Abs. 3 der Norm zusätzliche Regeln.
Sofern Sie Fragen zum Gewerbebetrieb haben, können Sie diese an die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline auch telefonisch stellen. Je nach Inhalt der Frage können insbesondere die im Handelsrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht tätigen Anwälte zuständig sein.
Stand: 26.11.2010
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