Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesellschaftsverträge
Bei juristischen Fragen zum Thema Gesellschaftsverträge sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Gesellschaftsrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Grundsätzlich bedarf es bei der Gründung von Gesellschaften des Privatrechts (GmbH, GbR; KG, OHG) zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern eines Gesellschaftsvertrags. Durch den Gesellschaftsvertrag werden insbesondere die Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter an der Gesellschaft, sowie die sich daraus ergebenden Gewinn- und Verlustbeteiligungen am Gesellschaftsergebnis berechnet. Weiter wird durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt, wer die Gesellschaft nach außen vertritt (Geschäftsführer) und unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der Gesellschafter vorgenommen werden kann. In der Regel trifft der Gesellschaftsvertrag auch eine Bestimmung darüber, was passiert, wenn ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet oder stirbt. Der Gesellschaftsvertrag bestimmt ferner den Gesellschaftszweck und ist somit das "Herz" der Gesellschaft.