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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Gesellschafterwechsel

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesellschafterwechsel

Bei juristischen Fragen zum Thema Gesellschafterwechsel sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Gesellschaftsrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.

Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Informationen: Gesellschafterwechsel

Der Begriff des Gesellschafterwechsels lässt sich am besten am Beispiel der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verdeutlichen.
Der Zusammenschluss zu einer GbR beruht auf dem persönlichen Vertrauen, dass sich die einzelnen Gesellschafter entgegenbringen. Aus diesem Grund ist der Fortbestand einer GbR eigentlich davon abhängig, dass der Personenkreis, der sich zu der Gesellschaft zusammengeschlossen hat unverändert bleibt. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Gesellschaft gem. § 727 BGB im Zweifel mit dem Tode eines Gesellschafters endet.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Gesellschafter, abweichend von der gesetzlichen Regelung im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass die Gesellschaft nach dem Tode oder einem sonstigen Ausscheiden eines Gesellschafters fortgesetzt werden soll, und zwar dadurch, dass in die bestehende Gesellschaft andere Personen als Gesellschafter aufgenommen werden können, wenn mindestens eine sogenannte qualifizierte Mehrheit der verbliebenen Gesellschafter damit einverstanden ist.
Weitere Themen:

Gesellschaftsvertrag Import Gesellschafter Rechtsanwalt 
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts Mehrheit Erstattung Zoll GBR 
Erstberatung Einfuhrbestimmungen Insolvenzrecht Handelsrecht 
Rechtsnormen Gesellschaftsrecht BGB 
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