Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesellschafter
Die Gesellschafter sind die Mitglieder einer Gesellschaft. Die Gesellschafter schließen den Gesellschaftsvertrag, der gleichgerichtete Willenserklärungen zum Inhalt hat. Gesellschafter kann grundsätzlich jede natürliche aber auch juristische Person des Privatrechts oder auch des öffentlichen Rechts sein. Gesellschafter kann man auch durch Erbfolge oder durch gesellschaftsrechtlichen Aufnahmeakt werden. Der Gesellschafter kann sich an der Gründung einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft beteiligen. Der Gesellschafter ist nach dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet seine Einlage zu leisten. Die Gesellschafter regeln ihre Rechte und Pflichten in einem Gesellschaftervertrag, der Grundlage ihrer Rechtsbeziehung ist. Die Beteiligung des Gesellschafters etwa am Gewinn der Gesellschaft bestimmt sich nach der Höhe der geleisteten Einlage oder nach dem Verteilungsmaßstab, welcher im Gesellschaftsvertrag geregelt ist. Den Gesellschafter trifft aufgrund der engen Beziehung zu den anderen Gesellschafter eine Treuepflicht (§ 242 BGB); diese Treuepflicht besteht den Gesellschaftern und der Gesellschaft gegenüber.
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