Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesellschaften
Eine Gesellschaft ist ein rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss mehrerer Personen auf dem Gebiet des Privatrechts zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes. Dabei können die unterschiedlichsten Zwecke verfolgt werden. Es hängt jedoch vom Gesellschaftszweck ab, welche Gesellschaftsform gewählt werden sollte. In der Regel interessieren nur wirtschaftliche Zwecke.
Gesellschaften sind als Personengesellschaften und als Kapitalgesellschaften gründbar. Personengesellschaften sind die GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG, stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft und EWIV. Kapitalgesellschaften sind AG, KgaA, GmbH, Ltd und SE.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 18.05.2011
Türkische Hochzeiten im Gewerbegebiet Nürnberg (D-AH) - Türkische Hochzeiten sind in der Regel ein Massenvergnügen, und die Gebäude, in denen sie zelebriert werden, deshalb Vergnügungsstätten. Mit dieser so schlichten wie einleuchtenden Begründung hat jetzt das ...weiter lesen