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Gesellschaftsrecht
Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, das bedeutet, die Gesellschafter haften nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich, sondern es haftet die GmbH als juristische Person allein und zwar mit ihrem gesamten Vermögen und Stammkapital. Inhaber von Rechten und Pflichten ist die Gesellschaft selbst. Die Gesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann Eigentum erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden, über ihr Eigentum kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden und zur Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen ist ein gegen die Gesellschaft gerichteter vollstreckbarer Schuldtitel erforderlich.
Die GmbH hat ein im Gesellschaftsvertrag festgesetztes Stammkapital, das der Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Stammeinlagen entspricht und mindestens 25.000 ? betragen muss. Zwischenzeitlich ist auch die Gründung einer "Mini-GmbH" möglich. Sie kann bereits mit einem Stammkapital von 1,00 EUR gegründet werden; allerdings muss von dem jährlichen Gewinn ein Anteil von 25% ins Stammkapital eingestellt werden und zwar so lange bis 25.000 EUR erreicht sind.
Zwei Organe sind bei der GmbH zwingend vorgeschrieben; die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Weitere Organe, wie z. B. ein Aufsichtsrat oder Beirat können im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden. Lediglich in Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern muss ein mitbestimmter Aufsichtsrat gegründet werden. Auch die Gründung einer GmbH durch eine einzige natürliche oder juristische Person (Einmann-GmbH) ist möglich.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 18.05.2011