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Gesellschaftsrecht
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Bei juristischen Fragen zum Thema Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Gesellschaftsrecht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Grundtypus von verschiedenen Gesellschaftsformen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gesellschaft finden sich in §§ 705 ff BGB. Die GbR entsteht durch den Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter miteinander vereinbaren. Die Gesellschafter der GbR haften persönlich und gesamtschuldnerisch mit Ihrem Vermögen für die Schulden der Gesellschaft. Üblicherweise wird die Gesellschaft durch Kündigung eines Gesellschafters aufgelöst. Daneben gibt es noch weitere Auflösungsgründe.
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