Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Geschäftsordnung
Die Gesellschafter einer Gesellschaft können mit Dreiviertel - Mehrheit eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung bzw. den Vorstand beschließen. Durch die Geschäftsordnung wird die innere Ordnung der Gesellschaft bestimmt, indem Geschäftsführungsressorts gebildet werden oder sonstige Befugnisse explizit übertragen werden.
Konkrete Fragen zu Ihrer Geschäftsordnung beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline per telefonischer Rechtsberatung oder auch gerne über unsere E-Mail-Beratungsplattform. Unsere Kooperationsanwälte beraten Sie auch gerne beispielsweise dahingehend, wie eine Klausel in Ihrer Geschäftsordnung geändert werden kann, welche Änderung unter welchen Gesichtspunkten sinnvoll ist und selbstverständlich wie und welche weiteren Klauseln ggf. in Ihre Geschäftsordnung aufgenommen werden sollten und/oder üblich sind.
Bitte halten Sie hierzu die Geschäftsordnung, den Gesellschaftsvertrag und etwaige weitere Unterlagen hinsichtlich der zu regelnden Punkte bereit wie bspw. Beschlüsse.
Stand: 18.03.2011