Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Genossenschaft
Die Genossenschaft ist eine Vereinigung mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die darauf gerichtet ist, den Erwerb und die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern. Die Genossenschaft muss im Genossenschaftsregister eingetragen werden. Die Genossenschaft ist eine juristische Person und einer Handelsgesellschaft gleichgestellt. Genossenschaften gibt es in den verschiedensten Bereichen. So gibt es insbesondere genossenschaftlich organisierte Banken, Wohnungsvereine und Baugesellschaften. Gläubigern der Genossenschaft haftet nur das Vermögen der Genossenschaft. Das einzelne Mitglied haftet für die Gesamtverbindlichkeiten der Genossenschaft nicht. Die Genossenschaft wird durch die Generalversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand geleitet. Eine Beteiligung am Vermögen der Genossenschaft bei Beendigung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
Gerne helfen Ihnen unsere Kooperationsanwälte bei Fragen zu Genossenschaft weiter. Bitten teilen Sie beim Telefongespräch vorab mit, ob es Ihnen um die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder um deren Gründung geht. Stand: 21.12.2011
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Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist obligatorisch Nürnberg (D-AH) - Waidmann wider Willen: Wer in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Grund und Boden besitzt, muss zugleich Mitglied in der dazu gehörenden Jagdgenossenschaft sein. Dieser Zwangsgemeinschaft steht dort das ...weiter lesen
Kosten für Schönheitsreparaturen Nürnberg (D-AH) - Da mag sich mancher Wohnungsinhaber zu früh über den entsprechenden Spruch des Bundesgerichtshofes gefreut haben: Die Kosten für Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung hat letztendlich immer noch er selbst ...weiter lesen