Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema gemeinnützige GmbH
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Die gemeinnützige GmbH (z.T. bezeichnet als gGmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die eine zum Wohle der Allgemeinheit angelegte Tätigkeit ausübt. Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist steuerrechtlicher Natur und in § 52 der Abgabenordnung gesetzlich definiert. Ist die GmbH gemeinnützig tätig, stehen ihr Steuervergünstigungen zu. Dies stellt Anforderungen an die Satzung und die Geschäftsführung, z.B. hinsichtlich der Gewinnausschüttung und den Vermögensübergang bei Auflösung.
Gesellschaftsrechtlich ist die gemeinnützige GmbH eine normale GmbH mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Geschäftsführung. Sie ist Kaufmann kraft Rechtsform. In der Praxis werden z.B. Krankenhäuser in dieser Form geführt.
Ihre Fragen zur Gemeinnützigkeit klären im Steuerrecht, die zur GmbH die im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälte für Sie, z.B. telefonisch über die Deutsche Anwaltshotline. Stand: 31.05.2010