Die GbR mbH ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung. Gem. §§ 705 ff. BGB verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig durch den Gesellschaftsvertrag, einen gemeinsamen Zweck in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
Grundsätzlich haften bei einer GbR sämtliche Gesellschafter mit all ihrem Vermögen, also auch dem Privatvermögen. Dies kann nach einer Entscheidung des BGH aus 1999 nicht dadurch umgangen werden, dass man sich als "GbR mbH" bezeichnet. Zudem läge ein Verstoß gegen § 3 UWG vor, was zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen kann. Eine Haftungsbegrenzung kann für die GbR nur vertraglich mit den geschäftspartnern vereinbart werden.
Ihre Fragen zur GbR, GbR mbH und zu Haftungsrisiken beantworten Ihnen dien Anwälte der Deutschen Anwaltshotline unkompliziert direkt am Telefon. Stand: 31.05.2010