Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Formwechsel
Bei einem Formwechsel ändert ein Rechtsträger seine Rechtsform, bleibt aber ansonsten vorher und nachher identisch.
Beispiel: Eine GmbH wird in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft umgewandelt. Eine Genossenschaft wird in die Rechtsform einer GmbH umgewandelt. Bei einem Formwechsel bleibt der Kreis der Anteilseigner unverändert. Grundlegend geregelt ist der Formwechsel im Umwandlungsgesetz. Grundsätzlich ist nicht jede Umwandlung nach dieser Norm möglich.
Zu beachten sind bei einem Formwechsel die Bestimmungen des Umwandlungsteuergesetzes (UmwStG). So muss zum Beispiel bei einem Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft eine Übertragungsbilanz aufgestellt werden. Die neue Personengesellschaft hat eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Ob und wie Sie einen rechtswirksame Formwechsel vornehmen, um u.a. steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen, erläutern Ihnen gerne die Korrespondenzanwälte der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 08.02.2011