Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Formkaufmann
Formkaufmann ist ein Begriff aus dem Bereich des sogenannten Gesellschaftsrechts, welches selbst wiederum einen Teilbereich des Zivilrechts darstellt. Das Handelsgesetzbuches (kurz: HGB) stellt klar, dass bestimmte Gesellschaften, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht, kraft ihrer Rechtsform als Formkaufmann zu behandeln sind.
Derartige Gesellschaften und damit Formkaufleute sind: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) einschließlich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (kurz: AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (kurz: KGaA), die Genossenschaft (eG) und die deutsche EWIV. Die grundsätzliche gesetzliche Regelung dazu ist § 6 HGB enthaltenen in Verbindung mit Regelungen der jeweiligen Gesetze zu den unterschiedlichen Rechtsformen.
Soweit sie Fragen haben zum Formkaufmann, können diese von den im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälten der deutschen Anwaltshotline telefonisch beantwortet werden.