Änderung Firmensitz - Wer muss informiert werden?

Die Änderung des Firmensitzes geht mit zahlreichen bürokratischen Hürden einher: Wer muss über die geänderte Adresse informiert werden? Wie teile ich dies meinen Kunden mit? Und wo befindet sich eigentlich der Sitz der Firma, wenn die Geschäftsleitung in Ort A zu finden ist, die Produktion sich aber in Ort B befindet?

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wer muss über die Änderung des Firmensitzes informiert werden?

Beachten Sie, dass die Liste je nach Rechtsform und Art des Betriebs variieren kann.

Der "Firmensitz" ist der Sitz des Unternehmens; dies ist dem Gewerbeamt zu melden und im Handelsregister einzutragen. Mit Firmensitz ist jedoch nicht die konkrete Straße gemeint, in der sich die Geschäfts- und/oder Produktionsräume des Unternehmens befinden, sondern der Ort. Soll sich der Sitz des Unternehmens ändern, so ist dies entsprechend im Handelsregister anzumelden. Zudem ist bei Unternehmen der Gesellschaftsvertrag zu ändern. Ist der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet oder beurkundungspflichtig (z.B. im Falle einer GmbH), ist die Änderung ebenso notariell zu beurkunden.

Die rechtlichen Regelungen können je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich sein. So ist nach § 4a GmbHG Sitz der Gesellschaft der Ort, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Die Produktionsstätte kann dabei auch andernorts angesiedelt sein. Unter der Anschrift des Firmensitzes müssen der Gesellschaft Schriftstücke, wie etwa Willenserklärungen, zugestellt werden können. In Ausnahmefällen sind auch Doppelsitze möglich. Bei der oHG oder KG ist Sitz grundsätzlich der Sitz der Geschäftsführung. Wenn mit der Änderung des Firmensitzes auch ein Betrieb verlegt wird, kann dies u.a. auch arbeitsrechtliche Folgen haben.

Wer vergisst, den geänderten Firmensitz im Handelsregister eintragen zu lassen, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen (§ 14 HGB).

Bei der Änderung des Firmensitzes sind jedoch abseits vom Handelsregistereintrag noch viele weitere Dinge zu beachten. Wurde das Impressum auf Ihrer Homepage umgestellt? Sind Finanzamt und Versicherungen informiert? Wissen Ihre Kunden, wie Sie zu erreichen sind? Ihre konkreten Rechtsfragen zur Änderung des Firmensitzes beantworten die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG am Telefon. Das passende Rechtsgebiet für solche Auskünfte ist das Gesellschaftsrecht, das direkt angewählt werden kann.