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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Firmennamen

Der Firmenname also die Firma des Unternehmers, ist der Name, unter der er seine Geschäfte betreibt.
Der Firmenname muss wesentliche Funktionen erfüllen: er muss über Unterscheidungskraft und Individualität verfügen und damit eine Verwechslung mit einem Firmennamen eines anderen Unternehmens sowie eine Irreführung im Rechtsverkehr ausschließen können.
Dabei kann die Firma als Personenfirma, also aus den Namen der Gesellschafter, als Sachfirma (Gegenstand des Unternehmens) oder einer Verbindung von Personennamen und Sachzusätzen gebildet werden. Möglich sind auch Phantasiebezeichnungen. Zu beachten ist dabei, dass durch den Firmennamen keine Rechte Dritter verletzt werden.
Aus dem Firmennamen muss die jeweilige Rechtsform des Unternehmens und die Haftungsverhältnisse ersichtlich sein. So müssen z. B. die Rechtsformzusätze GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft), OHG (Offene Handelsgesellschaft), e. K. (eingetragener Kaufmann), KG a A (Kommanditgesellschaft auf Aktien) und die GmbH & Co. KG verwendet werden und zwar nicht nur auf dem Briefpapier der Firma sondern auch im Impressum.
Der Firmenname kann darüber hinaus auch geographische Elemente beinhalten. Dabei muss jedoch vermieden werden, dass durch den geographischen Bezug eine Irreführung über die Größe oder möglicherweise sogar der Eindruck einer Alleinstellung eintritt.
Die Verwendung von Bildzeichen im Firmennamen ist umstritten. Die Registergerichte sind zumeist eher streng und bewerten Bildzeichen als unzulässig. Daher sollte bei der Verwendung von Bildzeichen in Firmennamen unbedingt juristischer Rat eingeholt werden, damit die Rechtslage geklärt werden kann.
Weiterhin ist bei der Wahl des Firmenamens zu berücksichtigen, dass der Name nicht bereits durch ein anderes Unternehmen markenrechtlich geschützt sein darf oder einer solchen Marke ähneln darf. Dies sollte vorher unbedingt durch Datenbankrecherche geprüft werden.
Rechtssicherheit lässt sich insoweit nur durch Einschaltung eines spezialisierten Anwaltes erzielen, der die Rechtmäßigkeit Firmennamens in Bezug auf Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter überprüfen kann.
Fragen Sie die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline direkt am Telefon um Rat, um mögliche juristische Komplikationen bei der Registrierung oder Verwendung von Firmennamen zu vermeiden.
Stand: 26.02.2010

   
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