Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Firmengründung
Unter Firmengründung wird die Gründung eines Unternehmens verstanden. Die Firma ist der Name des Unternehmens (§ 17 HGB - Handelsgesetzbuch). Mit der Unternehmensgründung ist eine Reihe wichtiger, sich gegenseitig beeinflussender und daher oftmals komplexer Entscheidungen verbunden, die eine hinreichende Schulung des Unternehmers und zusätzliche fachkundige Beratung dringend erforderlich erscheinen lassen.
Neben wirtschaftlichen Fragen (Bedarf am Standort, hinreichende Liquidität, geeignete Bezugsquellen und Werbung) sind steuerliche und rechtliche Fragen zu klären (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer bzw. Befreiung davon, Steuern und Sozialabgaben betreffend Mitarbeiter). Dazu gehören primär die Wahl der Unternehmensform, also entweder Einzelunternehmen oder Gesellschaft, wobei hier auch an die Möglichkeit der Ein-Mann-GmbH, oder seit 2009 auch die Unternehmensgesellschaft als Unterform der GmbH, an eine AG oder OHG (bei Beteiligung mehrerer Personen) zu denken wäre, dabei sind natürlich die Gründungsvoraussetzungen (Mindesteinlage, Form des Gesellschaftsvertrages ) und die Haftungsrisiken zu bedenken.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 07.12.2010