Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Firmenauflösung Unter "Firmenauflösung" wird die Beendigung und Auflösung eines Unternehmens verstanden. Die Firma ist der Name des Unternehmens (§ 17 HGB - Handelsgesetzbuch). Zum Teil kann diese Auflösung erzwungen werden, beispielsweise durch ein Insolvenzverfahren. Sie kann u.U. auch erforderlich werden, wenn die Beteiligten eines Unternehmens keine Regelung für das Ausscheiden oder der Wechsel der Gesellschafter getroffen haben.
Im Übrigen ist zu unterscheiden zwischen der Liquidation der Gesellschaft, in der Schulden beglichen, Forderungen eingezogen und ein ggf. verbliebener positiver Endbetrag an die Gesellschafter verteilt wird, und ggf. der Löschung der juristischen Person im Handelsregister, im Regelfall nach Liquidation. Ob z.B. ein gelöschtes Unternehmen noch fortbesteht, weil Forderungen oder Verbindlichkeiten noch bestehen, kann im Einzelfall problematisch werden.
Für den Verbraucher bestehen bei einer "Firmenauflösung" oftmals Bedenken, weil diese um den Verlust ihrer Ansprüche aus Verträgen, etwa in einem Gewährleistungsfall nach Kauf, fürchten.
Ihre Fragen zur "Firmenauflösung" beantworten die im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälte der Deutsche Anwaltshotline. Stand: 23.02.2012
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