Die Firma ist der Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt, klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB - Handelsgesetzbuch). In den §§ 17 ff. HGB finden sich diverse Regelungen darüber, wie eine Firma beschaffen sein muss. So gibt es Regelungen über erforderliche Zusätze wie bei der oHG oder der KG. Die Firma darf nicht verwechselbar sein und nicht über die tatsächlichen Tätigkeiten täuschen (Tante-Emma-Laden als "Feinkost Groß- und Einzelhandel International"). Wer ein Unternehmen erwirbt und unter der gleichen Firma fortführt, kann sich für Altschulden haftbar machen (§ 25 HGB).
Auch in anderen Gesetzen gibt es zahlreiche Regelungen wie z.B.:
§ 4 AktG
Die Firma der Aktiengesellschaft muss, die Bezeichnung "Aktiengesellschaft" der eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten.
§ 279 AktG
(1)Die Firma der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft auf Aktien" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten.
§ 4 GmbHG
Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten.
§ 3 GenossenschaftsG
Die Firma der Genossenschaft muss, die Bezeichnung "eingetragene Genossenschaft" oder die Abkürzung "eG" enthalten.
Konkrete Fragen zum Firmenrecht beantworten die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline.
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