Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einzelgesellschaft
Eine Einzelgesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der die Gesellschaft aus einer einzigen Person besteht. Es sind möglich die Einpersonen-AG (die aber mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder haben muß), die Einpersonen-GmbH einschließlich der Sonderform Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Einpersonen-KGaA und die Einpersonen-GmbH & Co.KG, bei der eine natürliche Person Kommanditist und eine von derselben Person betriebene GmbH persönlich haftender Gesellschafter ist. Die Wahl zwischen diesen verschiedenen Gesellschaftsformen hängt von zahlreichen Faktoren ab, die auf die konkreten Bedürfnisse des Unternehmers abgestimmt werden müssen.
Da eine Personengesellschaft aus mindestens zwei Personen bestehen muss, gibt es keine Einpersonen-Personengesellschaft. Hier ist nur die Form des Einzelunternehmers möglich.
Daneben gibt es natürlich auch einzeln tätige Kaufleute, die keine Gesellschaft gegründet haben und mit ihrem vollen Vermögen haften.
Ihre Fragen zu Einzelgesellschaft können von den im Gesellschaftsrecht tätigen Anwälten der Deutschen Anwaltshotline im persönlichen Gespräch geklärt werden.