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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Betriebsübernahme

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betriebsübernahme

Der Begriff der Betriebsübernahme ist vor allem in juristischen Sachverhalten mit Arbeitsrechtsbezug von Bedeutung.

Der auf eine europarechtliche Richtlinie zurück gehende § 613a, dort Abs.4 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verbietet es dem Arbeitgeber, eine Kündigung mit dem Übergang des Betriebs oder Betriebsteils zu begründen. Das heißt, der Betriebsübergang darf nicht als Anlass für eine Kündigung genommen werden.

Von diesem Kündigungsverbot werden auch die Arbeitsverhältnisse erfasst, die weder sachlich noch persönlich unter das Kündigungsschutzgesetz fallen (Betrieb mit mehr als 10 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern und Bestehen des Arbeitsverhältnisses mindestens seit sechs Monaten).

Das Kündigungsverbot des § 613a BGB gilt allerdings nur für den genannten Kündigungsgrund wegen Betriebsübergang.

Der Betriebsveräußerer, der den Betrieb vor der Veräußerung "schlanker" machen will, wird daran von dem Kündigungsverbot des § 613a BGB nicht gehindert. Aber derart motivierte Kündigungen sind nur insoweit zulässig, als die dahingehenden Vorstellungen des Erwerbers "dringende betriebliche Erfordernisse" begründen.

Darüber hinaus hätten die Kündigungen auch bei Fortführung des Betriebes bzw. Betriebsteils durch den bisherigen Unternehmer Sinn machen müssen. Außerdem muss eine Kündigung den Grundsätzen der sozialen Auswahl Rechnung tragen.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon oder per E-Mail alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Stand: 08.06.2011

   
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