Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beteiligung
Unter Beteiligung versteht man im gesellschaftsrechtlichen Sinn die Beteiligung -also das Halten von Anteilen - an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft durch natürliche Personen oder Gesellschaften.
Mit der Beteiligung kann der Anteilseigner je nach Höhe der Beteiligung Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens nehmen und am unternehmerischen Risiko und Erfolg teilnehmen. Zumeist setzt die Beteiligung den Einsatz von Kapital voraus. Der Anteilseigner erhält anteilig entsprechend seiner Beteiligung einen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Der Anteilseigner wird zumeist Mitunternehmer.
Darüber hinaus existieren auch sogenannte stille Beteiligungen. Dabei ist der Anteilseigner am Kapital des Unternehmens beteiligt, ohne jedoch als Kapitalgeber aufzutauchen. Das in Form dieser Beteiligung eingelegte Geld wird entsprechend verzinst. Man unterscheidet zudem zwischen typischer und eine atypischer stiller Beteiligung; dies steht in Abhängigkeit davon welche Regelungen zum Mitspracherecht getroffen wurden.
Nähere Informationen zum Thema Beteiligung und erste Tipps können Ihnen unsere Kooperationsanwältinnen und -anwälte bereits am Telefon geben. Stand: 31.05.2010
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